Antwort 15.02.2016 von Nico Weinmann FDP
(...) der Grundsatz der Öffentlichkeit ist ein wesentliches Merkmal der Strafprozessordnung und soll größtmögliche Transparenz bei der Urteilsfindung herstellen. Gerade auch die höchstrichterliche Rechtsprechung zum sogenannten "Deal", also der Verfahrensabsprache, hat hier dazu beigetragen, dass nicht im "stillen Kämmerchen", sondern im Gerichtssaal die Schuldfrage offen geklärt wird. (...)
