Antwort 24.04.2023 von Ates Gürpinar Die Linke
Die genaue gesetzliche Ausgestaltung ist bisher noch nicht bekannt.
Die genaue gesetzliche Ausgestaltung ist bisher noch nicht bekannt.
Es ist richtig, dass eine mehrfache Mitgliedschaft untersagt sein wird.
In einem Eckpunktepapier zu einem Gesetzesvorhaben sind Details oft noch nicht abschließend geklärt, dies erfolgt in der Abstimmung zwischen den fachlich involvierten Ministerien und später auch im Parlament.
Das Straßenverkehrsgesetz enthält in § 7 StVG bereits das Prinzip der Halterhaftung.
Die aktuellen Pläne der Bundesregierung vergessen komplett den Jugendschutz vor dem nachweislich für Heranwachsende schädlichen Cannabis.