
Ein Organstreitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) – wie von Ihnen vorgeschlagen – hätte allerdings leider keine Erfolgsaussichten.
Ein Organstreitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) – wie von Ihnen vorgeschlagen – hätte allerdings leider keine Erfolgsaussichten.
Eine grundsätzliche Veränderung im Verhältnis zwischen schon seit langen legalen Drogen wie Tabak oder Alkohol zu Cannabis bzw. von verschreibungspflichtigen Medikamenten zu Cannabis ist nicht Zielsetzung bei der eingeschränkten Cannabis-Legalisierung
Stand des Verfahrens ist, dass wir im diesem Monat (nach der großen Expert*innenanhörung) mit den Eckpunkten rechnen. Dann soll im Dezember der Gesetzentwurf kommen, der dann im ersten Quartal (je nach Verhandlungsablauf 1.Halbjahr) 23 abschließend beraten und verabschiedet wird.
- soll nun in den nächsten Wochen endlich der erste Gesetzentwurf unseres zweistufigen Säulenmodells dazu von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach vorgelegt werden.
Denn als Fortschrittskoalition ist unser Leitgedanke in der Drogenpolitik klar: Mehr Prävention statt Bestrafung, mehr Aufklärung statt Repressalien.
Der federführend zuständige Bundesminister für Gesundheit Karl Lauterbach wird deshalb zügig einen Gesetzentwurf zur Legalisierung von Cannabis vorlegen.