Antwort 14.06.2021 von Johannes Vogel FDP
(...) Ansprüche auf eine persönliche Leibrente, wie die Rürup-Rente, erfüllen diese Bedingung ausdrücklich und sind somit nicht als Vermögen zu berücksichtigen. (...)
(...) Ansprüche auf eine persönliche Leibrente, wie die Rürup-Rente, erfüllen diese Bedingung ausdrücklich und sind somit nicht als Vermögen zu berücksichtigen. (...)
(...) Jeder und jedem von uns passiert es hin und wieder, dass man aus Vergesslichkeit oder Gedankenlosigkeit die Hygieneregeln nicht einhält. (...)