in Deutschland ist die Gewaltenteilung im Grundgesetz verankert, sodass die Judikative unter Beachtung der geltenden Gesetze unabhängig von Exekutive und Legislative agiert.
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Vorgesehen ist, dass bis zum 31.März 2024 eine Arbeitsgruppe einen THC Grenzwertfür das Führen von KFZ im Straßenverkehr vorschlagen soll. Die Festschreibung soll anschließend durch den Gesetzgeber erfolgen.
Vor den Auswirkungen einer Cannabislegalisierung auf die medizinische Versorgung sowie die physische und psychische Gesundheit von jungen Menschen wird von kinder- und jugendpsychiatrischen sowie kinder- und jugendmedizinischen Fachgesellschaften und beispielsweise der Bundesärztekammer eindringlich gewarnt.
Dieser Grenzwert darf nicht zu hoch sein, um die Verkehrssicherheit nicht zu gefährden. Es darf aber auch nicht zu der Situation kommen, dass nach einer Legalisierung all diejenigen, die einen Führerschein haben, sich in das Risiko begeben, womöglich grundlos ihren Führerschein zu verlieren.
In den Eckpunkten der Bundesregierung haben wir daher festgehalten, dass sich das Fahrerlaubnisrecht allein nach den Erfordernissen der Verkehrssicherheit orientieren wird.
Bundesminister Dr. Wissing hat in der Regierungsbefragung am 10. Mai 2023 deutlich gemacht, dass die Bundesregierung daran arbeitet, eine wissenschaftlich fundierte Grundlage für eine Grenzwertbestimmung zu legen. Die Grenzwertkommission hat bislang gerade keinen konkreten neuen Grenzwert vorgeschlagen.