Tarifeinigungen müssen per Gesetz auf Pensionär:innen übertragen werden. Hierbei muss zwischen Pensionär:innen des Bundes und des Landes unterschieden werden.
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Die Renten stiegen im Westen um 4,39% und im Osten sogar um 5,86%. Dies ist ein nicht geringer Anstieg, obgleich er etwas unter der Inflationsrate liegt.
Bleibt die Lohnsteigerung hinter der Inflation zurück, ist auch die Rentenanpassung geringer als die Inflation. Auf der anderen Seite ist durch die sogenannte Rentengarantie sichergestellt, dass die Rentenwerte bei sinkenden Löhnen nicht gekürzt werden.
Dass Pensionäre einen Inflationsausgleich erhalten, Rentner jedoch nicht, liegt daran, dass wir in Deutschland getrennte Rentenkassen für Beamte und Arbeitnehmer haben.
Anknüpfungspunkt für die Anpassung der Bezüge 2024/2025 ist das Tarifergebnis für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder vom 9. Dezember 2023.
weil die Regierenden es so entschieden haben