Antwort 19.08.2021 von Gregor Gysi Die Linke
Den sogenannten „Querdenker-Demos“ unterstellen die Verwaltungsgerichte, dass die Auflagen der Polizei zu Masken, zu Abständen, etc. nicht eingehalten werden. Deshalb halten sie die Verbote aufrecht.
Den sogenannten „Querdenker-Demos“ unterstellen die Verwaltungsgerichte, dass die Auflagen der Polizei zu Masken, zu Abständen, etc. nicht eingehalten werden. Deshalb halten sie die Verbote aufrecht.
Ich teile die Meinung von Frau Esken nicht und bezeichne demnach niemanden als Idioten oder „Covidioten“.
(...) Das Versammlungsrecht aus Artikel 8 des Grundgesetzes ist eines unserer wichtigsten Grundrechte und ein Grundpfeiler unserer Demokratie. (...)