Eine pauschale Neuauszählung der Bundestagswahl ist rechtlich nicht vorgesehen. Das Bundesverfassungsgericht hat die entsprechenden Anträge – unter anderem von der BSW und der AfD – im Frühjahr 2025 abgewiesen, weil keine konkreten Hinweise auf Wahlfehler oder Manipulationen vorlagen. Eine Neuauszählung darf nur dann erfolgen, wenn begründete Unregelmäßigkeiten nachgewiesen werden.
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Antwort 29.10.2025 von Rita Schwarzelühr-Sutter SPD
Antwort 03.12.2025 von Franziska Brantner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die Bundestagsabgeordneten unserer Fraktion, die im Ausschuss vertreten sind, arbeiten daran, dass das Verfahren gründlich und zügig zeitnah bearbeitet wird
Antwort 19.10.2025 von Malte Kaufmann AfD
Die AfD steht für eine korrekte Auszählung – und zwar immer dann, wenn Zweifel angezeigt sind. Uns geht es stets um Rechtsstaatlichkeit und Demokratie.
Antwort ausstehend von Tino Chrupalla AfD
Antwort 16.10.2025 von Stefan Möller AfD
Sollte sich der Verdacht erhärten, dass bei der letzten Bundestagswahl Stimmen zu Ungunsten des BSW falsch zugeordnet worden sind, muss das natürlich korrigiert werden. Ich vertraue insofern unseren damit betrauten AfD-Kollegen im Wahlprüfungsausschuss des Bundestags.
Antwort 08.10.2025 von Torben Braga AfD
Ich setze mich für eine vollständige Klärung aller Zweifel am Wahlergebnis ein und für einen Bundestag, der den Wählerwillen korrekt abbildet.