
Antwort ausstehend von Eva-Maria Weimann SPD

Die Aufgaben der Zollverwaltungen und seiner Beschäftigten unterliegen der Anwendung von Zwang nur im gesetzlichen Rahmen.
Die Institutionen Polizei und Zoll dürfen selbstverständlich in keinem Fall unangemessene, physische Gewalt anwenden, ...
In der Zollverwaltung bestehen umfangreiche inner- und außerbehördliche Beschwerdemöglichkeiten, um eventuelles Fehlverhalten überprüfen zu lassen.
Der Zoll hat die Aufgabe die Ein- und Ausfuhr von Waren mit seiner Arbeit zu überwachen und auf deren Rechtmäßigkeit zu prüfen.