Daten, die in der ePA gespeichert sind, werden für die Behandlung der Person genutzt, der die ePA gehört. Es ist nicht erlaubt, dass die Daten aus der ePA einer Person genutzt werden, um damit Rückschlüsse auf eine andere Person zu ziehen.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 14.01.2025 von Heike Baehrens SPD
Antwort 07.01.2025 von Stephan Brandner AfD
Bei rein privaten Blogs kann eine Impressumspflicht entfallen. Bei öffentlichen Blogs und Webseiten scheint die Pflicht zur Angabe eines Impressums unumgänglich zu sein.
Antwort 15.01.2025 von Beatrix von Storch AfD
Um rechtlich auf der sicheren Seite zu stehen, würde ich Ihnen empfehlen, sich in dieser Frage juristischen Rat zu suchen.
Antwort 08.01.2025 von Roger Beckamp AfD
Das kann in der Tat ein Problem sein, ich nehme das Thema gerne mal mit.
Antwort 17.01.2025 von Kirsten Kappert-Gonther BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die Nutzung der elektronischen Patientenakte ist freiwillig, ihr kann widersprochen werden.
Antwort 24.01.2025 von Nadine Heselhaus SPD
Ich habe mich zu Ihren drei vorangegangenen Fragen erkundigt und Ihnen nach bester Kenntnis Auskunft erteilt. Der Bundestag verfügt über ca. 30 Ausschüsse und es nicht möglich, dass jedes Bundestagsmitglied Fachexperte für alle damit verbundenen Themenbereiche ist.