(...) Ich gebe Ihnen recht, dass Informationsfreiheit ein hohes Gut ist, welches nicht an die finanziellen Möglichkeiten eines Menschen gekoppelt sein darf. Wie Sie bereits ausführen, regelt auf Landesebene das Landesinformationsfreiheitsgesetz den Zugang zu den bei öffentlichen Verwaltungen vorhandenen Informationen für alle Bürgerinnen und Bürger unter Beachtung des Datenschutzes. (...)
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(...) Ihrer Forderung, dass Kommunen bei einfachen Auskünften keine Gebühren erheben dürfen sollen, möchte ich mich bei allem grundsätzlichen Verständnis jedoch im Ergebnis nicht anschließen. Es wäre aus meiner Sicht nicht opportun, Kommunen per Landesgesetz Aufgaben zu übertragen und ihnen dafür die alleinigen Kosten aufzuerlegen. (...)
(...) Leider gibt es damit aber noch keinen Rechtsanspruch auf Auskünfte bzw. Daten. Dies war nicht möglich bzw. machbar. (...)
(...) Neben dem Recht der Bürgerinnen und Bürger auf Information gegenüber staatlichen Stellen, sah der Gesetzentwurf vor, dass der Staat selbst durch proaktive Bereitstellung eine Vielzahl an Dokumenten und Daten veröffentlicht: Alle Daten und Informationen, die in der Verwaltung vorhanden und die von öffentlichen Interesse sind, sollten nach unserer Vorstellung im Internet über ein zentrales Informationsregister verfügbar gemacht werden: beispielsweise Gutachten, Statistiken, Verwaltungsvorschriften, kommunale Sitzungsvorlagen und Protokolle. Leider verhinderte die CSU mit ihrer Mehrheit diese Transparenz in der Politik. (...)