Grundsätzlich ist es möglich, dass Menschen zusätzlich auch die deutsche Staatsangehörigkeit erlangen können, die aus Ländern ohne Auslieferungsabkommen stammen.
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Antwort 05.03.2024 von Ophelia Nick BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 27.06.2024 von Kerstin Griese SPD
Die Auslieferung an die deutsche Justiz kann auf vertragsloser Grundlage erfolgen.
Antwort 08.02.2024 von Hakan Demir SPD
Die Einbürgerungszusicherung ist verlängerbar, in vielen Fällen wird sie auch direkt für 2 Jahre ausgestellt.
Antwort 09.02.2024 von Hakan Demir SPD
Ziel der Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes ist es vor allem, Menschen, die seit Jahren in Deutschland leben - die also hier ihren Lebensmittelpunkt haben, Steuern zahlen, Familien gründen, Teil dieses Landes sind - gleiche Rechte und vollständige Teilhabe zu ermöglichen.
Antwort 26.01.2024 von Hakan Demir SPD
Bestrebungen einer Verfassungsklage sind mir nicht bekannt.
Antwort 26.01.2024 von Hakan Demir SPD
Beim Staatsangehörigkeitsgesetz ist dies nicht der Fall - das neue Gesetz gilt ohne zeitliche Beschränkung.