
Antwort 26.01.2024 von Hakan Demir SPD
Bestrebungen einer Verfassungsklage sind mir nicht bekannt.
Bestrebungen einer Verfassungsklage sind mir nicht bekannt.
Beim Staatsangehörigkeitsgesetz ist dies nicht der Fall - das neue Gesetz gilt ohne zeitliche Beschränkung.
Die Antragsformulare werden fortlaufend an die durch die gesetzlichen Vorgaben abzufragenden Informationen angepasst.
Bei der Wiedereinbürgerung von ehemaligen Deutschen wurden keine Änderungen vorgenommen. Ehemalige Deutsche können sich dann wieder einbürgern lassen, wenn deren Einbürgerung durch entsprechende Bindungen an Deutschland im öffentlichen Interesse liegt.
Doppelte, bzw. Mehrfachstaatsangehörigkeiten werden mit der Staatsangehörigkeitsreform ermöglicht.