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(...) die Finanzordnung in Deutschland empfinde auch ich als außerordentlich ungerecht. Während bei zivilgesellschaftlichen Vereinen wie attac oder change.org von Landesfinanzämtern die Gemeinnützigkeit und damit wohl auch ihre Existenz infrage gestellt wird, dürfen private Stiftungen und Lobbyvereine wie die Deutsche Gesellschaft für Wehrtechnik sich oft uneingeschränkt als gemeinnützig gerieren. Insbesondere Stiftungen funktionieren nicht selten genug als reine Steuersparmodelle der Superreichen. (...)
(...) Dies sei mit dem Gemeinnützigkeitsbegriff nicht vereinbar. Vom Bundesfinanzminister Herrn Olaf Scholz war dazu in den vergangenen Monaten aber zu lesen, dass er das Gemeinnützigkeitsrecht reformieren möchte. Mit einer solchen Reform sollten auch solche Änderungen einhergehen, die eine Gemeinnützigkeit von Plattformen wie Change.org sicherstellen. (...)
(...) vielen Organisationen ist inzwischen die Gemeinnützigkeit aberkannt worden. Man will ihnen die Existenzgrundlage nehmen. (...)
(...) auch wir verurteilen die Aberkennung der Gemeinnützigkeit von Organisationen wie Attac, Campact und der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes. Es ist ein fatales Zeichen, dass während Populismus, Rassismus und Menschenfeindlichkeit wieder salonfähig werden, demokratischen und zivilgesellschaftlichen Organisation die Gemeinnützigkeit aberkannt wird. (...)
(...) Die Regelungen über die förderfähigen Zwecke in § 52 AO sind zu modernisieren, so dass zivilgesellschaftliche Themen wie der Einsatz für Frieden oder Menschenrechte, der Umwelt-, Natur-, Tier- und Klimaschutz sowie der Einsatz für eine gleichberechtigte Teilhabe an der digitalen Gesellschaft durch „Freifunk“-Initiativen und für die Förderung von JournalistInnen und Medienvielfalt bundesweit einheitlich als gemeinnützig gewertet werden können. Im Gesetz ist entsprechend der Rechtsprechung der Finanzgerichte klarzustellen, dass politische Äußerungen von Vertreterinnen und Vertretern gemeinnütziger Organisationen im Rahmen des satzungsgemäßen gemeinnützigen Zwecks die Gemeinnützigkeit nicht hindern. Um die Transparenz gemeinnütziger Organisationen und ihre Vergleichbarkeit zu erhöhen, sollen einheitliche Publizitäts- und Transparenzpflichten geschaffen werden. (...)
(...) Das Vorgehen der Berliner Finanzverwaltung gegen Change.org reiht sich in eine Reihe ähnlicher Vorgänge in jüngerer Zeit, wie etwa gegen das globalisierungskritische Netzwerk Attac oder die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA), die ebenfalls in ihrer Existenz bedroht sind, weil ihre Gemeinnützigkeit von Finanzämtern in Frage gestellt wird. Ich sehe darin einen Angriff auf eine kritische Zivilgesellschaft und den Versuch, insbesondere unliebsame Vereine mit der Keule des Steuerrechts mundtot zu machen. DIE LINKE hat deswegen einen Antrag im Bundestag eingebracht (http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/154/1915465.pdf), um eine Reform des Steuerrechts zu erreichen und diese große Unsicherheit für zahlreiche zivilgesellschaftliche Vereinigungen, die sich politisch engagieren, endlich zu beenden. (...)