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André Hahn
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Frage von Angelika B. •

Frage an André Hahn von Angelika B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Hahn, warum soll change.org die Gemeinnützigkeit entzogen werden? Es gibt m. E. so wenig Möglichkeiten sich aktiv in Ploitik einzubringen. Bin 59 ,schwerbehindert, noch Gymnasiallehrerin, allerdings mit Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente. Es gibt so vieles, was in diesem Staat falsch läuft. Als Ex-DDR-Bürgerin möchte ich mich keiner Partei anschließen. Meinen Vater, SED-Mitglied seit 1946, hat seine Partei mit in den Suizid getrieben.
Mit freundlichen Grüßen
A. B.

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrte Frau Berg,

vielen Dank für Ihre Frage. Das Berliner Finanzamt will der Kampagnenplattform Change.org die Gemeinnützigkeit entziehen, weil es der Ansicht ist, dass es bei den Petitionen auf der Plattform um "überwiegend politische oder gar Einzelinteressen" gehe. Der Entzug der Gemeinnützigkeit würde die Kampagnenplattform in existenzieller Weise bedrohen, weil Spenden, über die sie ihre Arbeit ausschließlich finanziert, nicht mehr steuerlich absetzbar wären. Das Vorgehen der Berliner Finanzverwaltung gegen Change.org reiht sich in eine Reihe ähnlicher Vorgänge in jüngerer Zeit, wie etwa gegen das globalisierungskritische Netzwerk Attac oder die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA), die ebenfalls in ihrer Existenz bedroht sind, weil ihre Gemeinnützigkeit von Finanzämtern in Frage gestellt wird. Ich sehe darin einen Angriff auf eine kritische Zivilgesellschaft und den Versuch, insbesondere unliebsame Vereine mit der Keule des Steuerrechts mundtot zu machen. DIE LINKE hat deswegen einen Antrag im Bundestag eingebracht (http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/154/1915465.pdf), um eine Reform des Steuerrechts zu erreichen und diese große Unsicherheit für zahlreiche zivilgesellschaftliche Vereinigungen, die sich politisch engagieren, endlich zu beenden. Zahlreiche zivilgesellschaftliche Organisationen nehmen eine wichtige Aufgabe in der politischen Willensbildung wahr, und deshalb muss ihr Engagement für eine lebendige Demokratie auch im Steuerrecht entsprechend gewürdigt werden.
Mit freundlichen Grüßen,
Dr. André Hahn

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