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  Das Bundesverfassungsgericht hat den Eilantrag gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht am 11. Februar abgelehnt. In seiner Begründung verwies das Gericht zurecht auf die sehr geringe Wahrscheinlichkeit von gravierenden Folgen einer Impfung und dem hohen Risiko für die Gesundheit vulnerabler Menschen.
Ich kann Ihnen dazu nur sehr deutlich sagen, dass auch Markus Söder sich wie jeder andere an Recht und Gesetz halten muss.
Die ‚Europäische Digitale Identität‘ darf nicht zu einem digitalen Tagebuch auf Basis einer lebenslangen Identifikationsnummer werden, mit der unser digitales Leben erfasst und überwacht werden kann
Als Mitglied der Sozialdemokraten möchste ich mich jedoch nicht zu Satzungsfragen der CDU äußern und würde Sie höflich an die Abgeordneten bzw. Parteigremien der CDU verweisen.
Wie jede Partei muss auch die CDU sich an geltendes Recht halten.