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(...) Das Bayerische Landtagswahlsystem zu ändern, ist mit größeren Hürden verbunden als etwa das Wahlrecht des Bundestages, nämlich mit einer verfassungsändernden Mehrheit im bayerischen Landtag und einer Volksabstimmung. Nichtsdestotrotz ist uns Grünen das Problem bewusst und ich halte eine Änderung des Wahlrechts für notwendig, auch wenn ein solcher Reformprozess schwierig ist. Wir brauchen ein Wahlrecht, das eine Aufblähung des Parlamentes verhindert. (...)
(...) Die Mehrkosten werden dadurch aufgewogen, dass der Wählerwille besser abgebildet wird und sich mehr Abgeordnete als Vertreter des Volkes für dessen Belange einsetzen können. Eine Verfassungsänderung zur Reduzierung der Abgeordneten ist aus diesen Gründen derzeit nicht angedacht. (...)
(...) die Erhöhung der Zahl der Abgeordneten des Bayerischen Landtags geht auf das in der Verfassung des Freistaats festgeschriebene Wahlrecht zurück.Wir sind uns der entstehenden Mehrkosten durch eine Erhöhung der Zahl der Abgeordneten bewusst, allerdings erfolgt diese dem Zweck der bestmöglichen Repräsentation der Wählerinnen und Wähler. (...) Was ich allerdings ablehne ist die starke Erhöhung der Fraktionsfinanzierung, die die anderen Parteien im Landtag gerade auf den Weg bringen möchten. (...)