Antwort 19.12.2023 von Martina Gießübel CSU
Einen solchen LLB als Zugangsmöglichkeiten für den Rechtspfleger Beruf zu schaffen, erscheint nicht sinnvoll.
Einen solchen LLB als Zugangsmöglichkeiten für den Rechtspfleger Beruf zu schaffen, erscheint nicht sinnvoll.
Ja.
Ich werde es mit den zuständigen Fachkollegen besprechen.
Ich habe mein Studium durch Nebenjobs finanziert und habe daher immer nebenher gearbeitet.
Die Studienzulassungsvoraussetzungen und -quoten im Bereich der Humanmedizin werden nicht vom Bundestag festgelegt, sondern durch Staatsverträge zwischen den Ländern geregelt.