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(...) Im MDR-Staatsvertrag ist in §6 der Programmauftrag geregelt, bei dem Sie in Zweifel ziehen, dass Teile des Programms der öffentlich-rechtlichen Sender von diesem Auftrag gedeckt wären. Hier heißt es in §6 Absatz 1: "Der MDR hat in seinen Sendungen einen objektiven und umfassenden Überblick über das internationale, nationale und länderbezogene Geschehen in allen wesentlichen Lebensbereichen zu geben. (...)


(...) der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat einen besonderen Auftrag: Die Bevölkerung wird so umfassend und vielfältig informiert, dass sich jeder einzelne selbst seine Meinung zum Beispiel zu politischen Fragen bilden kann. Das ist wichtig für die Demokratie! (...)


(...) vielen Dank für Ihre Nachricht. Durch die Digitalisierung wandelt sich nicht nur die Arbeits- und Lebenswelt, sondern zu allererst auch unsere Medienlandschaft. (...)