(...) Die Steigerung von 86 Cent reicht gerade einmal aus, damit es nicht zu einer Verschlechterung des Programms oder bei den Beschäftigten kommt. (...)
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(...) Es hat gute historische Gründe und ist bewährtes Prinzip, dass der Einfluss der Politik auf die Rundfunkausgestaltung auf ein Minimum begrenzt ist. Hochwertige und vielfältige Medienangebote sind aber nur mit Unabhängigkeit und langfristiger finanzieller Planbarkeit möglich. (...)
(...) Damit wir Sozialliberalen & Ökolinksliberale diese politischen sozialen ökolinskliberalen Reformen in Hamburg Altona umsetzen können, muss SLDP die Bürgerschaftswahl in 2020 in Altona gewinnen. (...)
(...) Die Legitimation für den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) bilden § 12 Abs. 1 Rundfunkstaatsvertrag (RStV), in dem beschrieben wird, dass der Rundfunkbeitrag der funktionsgerechten Finanzausstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dient und § 40 RStV, der die Finanzierung besonderer Aufgaben beschreibt. Die Kündigung des RBStV würde also nichts am Anspruch des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf Finanzausstattung ändern, da diese im RStV verankert ist. (...)