Frage von Silvia S. • 25.01.2022

Antwort ausstehend von Karl Lauterbach SPD
anders als Bundestagsabgeordnete dürfen Bundesminister keine Nebeneinkünfte neben Amt und Mandat erzielen.
Grundsätzlich geht der Beruf dem Ehrenamt vor. In diesem Punkt unterscheidet sich die Tätigkeit als Abgeordneter nicht von anderen Beschäftigungsverhältnissen.
Das Grundgesetz sowie unsere Regeln und Gesetze sind für niemanden verhandelbar, sondern gelten für alle. Wenn Flüchtlinge wiederholt oder schwerwiegende Straftaten begehen, sollten sie konsequent abgeschoben werden.
Würde ich nebenbei noch anderweitig berufstätig sein, könnte ich mich nicht mit aller Kraft im die Vertretung der Bürger im Parlament kümmern.