Reform ja, aber nur mit klarer Grenze der Zumutbarkeit für Kinder.
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Selbstverständlich stehen viele Kommunen angesichts steigender Pflegekosten unter erheblichem finanziellem Druck. Die Lösung kann jedoch nicht darin bestehen, die Lasten einseitig auf Angehörige zu verlagern. Pflege ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und muss auch solidarisch finanziert werden.
Pflegekinder dürfen beim Elternunterhalt nicht allein nach Abstammung bewertet werden, sondern nach ihrer tatsächlichen Kindheit.
Nach der Aufgabenverteilung innerhalb der Bundesregierung ist das Bundesministerium für Gesundheit, Mauerstraße 29, 10117 Berlin für den Bereich der Pflegeversicherung zuständig
Ich verstehe Ihre Unsicherheit bezüglich der vorgeschlagenen Reformvorschläge zur Pflegeversicherung, welche zuletzt von Seiten des Bundesgesundheitsministeriums veröffentlicht wurden.