Künftig soll die Verschreibung von Medizinalcannabis grundsätzlich nach persönlicher ärztlicher Konsultation erfolgen – in der Praxis oder beim Hausbesuch. Nur so kann die notwendige Anamnese, Aufklärung und Begleitung gewährleistet werden. Bei Folgeverschreibungen bleibt Telemedizin möglich, sofern zuvor ein persönlicher Kontakt stattgefunden hat.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 23.10.2025 von Lars Castellucci SPD
Antwort 20.11.2025 von Tarek Al-Wazir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Bei Alkohol und bei THC gibt es Grenzwerte, bei sonstigen psychotropen Stoffen gilt jeglicher Nachweis als Fahren unter Drogeneinfluss und wird strafrechtlich verfolgt
Antwort ausstehend von Karl Lauterbach SPD
Antwort ausstehend von Friedrich Merz CDU
Antwort 20.10.2025 von Klaus Holetschek CSU
Ich möchte klarstellen: Medizinisches Cannabis bei klar definierten Indikationen (z. B. chronische Schmerzen, Spastiken, Übelkeit bei Chemotherapie) unter ärztlicher Aufsicht unterstütze ich ausdrücklich. Diese Möglichkeit besteht bereits seit einigen Jahren – auch mit bayerischer Unterstützung.
Antwort ausstehend von Ülker Radziwill SPD