
Aktuell wird das neues Gesetz noch im Bundestag von meinen Kolleginnen und Kollegen verhandelt und abgestimmt und muss auch noch durch das Bundeskabinett
Aktuell wird das neues Gesetz noch im Bundestag von meinen Kolleginnen und Kollegen verhandelt und abgestimmt und muss auch noch durch das Bundeskabinett
Zur Gültigkeit des neuen Gesetzes: Hier ist es so, dass auch für Menschen, deren Einbürgerungszusicherung lange genug gültig ist, als dass das Gesetz vor Ablauf der Einbürgerungszusicherung in Kraft tritt, die Mehrfachstaatsangehörigkeit möglich sein wird.
Das Bundeskabinett hat aber mittlerweile bereits eine Einigung erzielen und einen Gesetzesentwurf beschließen können. Insofern wird die Erneuerung des Staatsangehörigkeitsgesetzes zeitnah endgültig verabschiedet und im Anschluss in Kraft treten.
Das eigentliche parlamentarische Verfahren hat noch nicht begonnen. Daher können wir Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt leider keine konkrete Antwort auf Ihre Frage geben.
Für Beamt:innen sind aktuell keine gesonderten Regeln geplant - diese sind auch nicht notwendig. Zudem gibt es, wie beispielsweise von meinem bayerischen SPD-Kollegen Arif Tasdelen erfragt, bereits jetzt Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit im öffentlichen Dienst [...].
Aktuell rechnen wir damit, dass der Deutsche Bundestag das neue Staatsbürgerschaftsrecht im Herbst verabschieden wird