
Mit meiner Zustimmung zu den genannten Grundgesetzänderungen vom 18. März 2025, die am 21. März auch den Bundesrat passiert haben, verbinde ich die klare Erwartung, dass wir notwendige Strukturreformen entschlossen angehen.
Mit meiner Zustimmung zu den genannten Grundgesetzänderungen vom 18. März 2025, die am 21. März auch den Bundesrat passiert haben, verbinde ich die klare Erwartung, dass wir notwendige Strukturreformen entschlossen angehen.
Wenn wir hier zu guten Ergebnissen kommen, bin ich sehr zuversichtlich, dass wir in vier Jahren die nun beschlossenen Grundgesetzänderungen in der Rückschau positiv bewerten werden. Denn dann sind diese Investitionen bleibende Werte, die insbesondere den nachfolgenden Generationen zugutekommen.
Das Verfahren mit dem Merz das Grundgesetz überfallartig änderte, ist ein Unding. Ein so übereiltes Verfahren ist in der Geschichte des Bundestags beispiellos.
Wir als Union wollen uns unserer Verantwortung für das Land stellen und es wieder nach vorne bringen. Dafür war die gefundene Einigung notwendig.
unsere grundsätzliche Haltung zur Schuldenbremse hat Bestand. Fakt ist, dass vor allem der außenpolitische Handlungsdruck immens gestiegen ist