Frage von arthur h. • 16.01.2023

Antwort von Marie-Agnes Strack-Zimmermann FDP • 27.01.2023
Aber mit vielen Gesprächen und Transparenz lässt sich das vereinbaren.
Aber mit vielen Gesprächen und Transparenz lässt sich das vereinbaren.
Ja, Frau Ursula von der Leyen hätte diese Angabe in ihrer Interessensbekundung machen müssen. Mittlerweile musste sie das auch nachtragen.
Ursula von der Leyen hätte diese Informationen meiner Meinung nach angeben müssen.
Als Bundestagsabgeordneter bin ich in erster Linie den Interessen der Südthüringerinnen und Südthüringer aus meinem Wahlkreis verpflichtet.
Vielmehr ist es staatliche Aufgabe, unsere Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlicher finanziell so auszustatten, dass eine unabhängige, erstklassige und international renommierte Forschungsarbeit möglich ist.