Antwort 10.06.2025 von Thorsten Frei CDU
in der Tat haben wir im Koalitionsvertrag (Zeile 1909) die Abschaffung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vereinbart.
in der Tat haben wir im Koalitionsvertrag (Zeile 1909) die Abschaffung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vereinbart.
Auch wir sind überzeugt, dass Bürokratieabbau und Digitalisierung zentrale Voraussetzungen sind, um ambitionierte Regeln gerade für mittelständische Unternehmen praktikabel zu machen. Deshalb ist es richtig, die bisherige nationale Umsetzung (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - LkSG) neu zu gestalten.
Wer im Rahmen seiner wirtschaftlichen Tätigkeit Schäden anrichtet - ob an Menschen oder an der Umwelt - muss Verantwortung übernehmen.