Frage von Cerstin S. • 23.02.2023

Antwort von Katrin Helling-Plahr FDP • 24.02.2023
Grundsätzlich handelt es sich bei der SED-Opferrente der Sache nach nicht um eine reine Entschädigungszahlung
Grundsätzlich handelt es sich bei der SED-Opferrente der Sache nach nicht um eine reine Entschädigungszahlung
Die Anspruchsberechtigung hängt im Einzelfall von mehreren Faktoren ab, aber grundsätzlich haben Bürger:innen dann Anspruch auf Wohngeld, wenn ihr Einkommen nicht die Wohnkosten decken kann.
Mit dem Mindestlohn haben wir 2015 eine Lohnuntergrenze in Deutschland eingeführt. Diese Grenze darf nicht unterschritten werden und stellt das absolute Minimum für ein Auskommen in Deutschland dar.