
Da Ihre Fragen allerdings die persönlichen Ansichten und Äußerungen von Herrn Maaßen direkt betreffen, sehe ich mich nicht in der Befugnis, in seinem Namen zu diesen Punkten Stellung zu beziehen.
Da Ihre Fragen allerdings die persönlichen Ansichten und Äußerungen von Herrn Maaßen direkt betreffen, sehe ich mich nicht in der Befugnis, in seinem Namen zu diesen Punkten Stellung zu beziehen.
Persönlich habe ich mich aufgrund seiner wiederholten Entgleisungen bereits vor einiger Zeit für ein Parteiausschlussverfahren gegen Herrn Maaßen ausgesprochen
vielen Dank für Ihre Frage. Ich habe mir seit langem abgewöhnt, die Äußerungen des Herrn Maaßen zu kommentieren.
Diese Bewertung muss sicher im Lichte von Maaßens Äußerungen immer wieder neu bewertet werden.
Selbstverständlich stehe ich hinter dem allgemeinen Asylrecht für verfolgte Menschen. Dazu gehört meines Erachtens ein Recht auf Familienzusammenführung, das auch das deutsche Asylrecht vorsieht