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Wir setzen uns für günstigen Ökostrom, den Ausbau der Ladeinfrastruktur und einfache Bezahlsysteme ein, um E-Mobilität sozial und klimafreundlich zu gestalten


§ 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 Nr. 3 EStG sieht derzeitig vor, dass diejenigen Fahrzeuge von den Steuervorteilen profitieren, deren Wert 70.000 Euro nicht übersteigt. Der Entwurf für ein Steuerfortentwicklungsgesetz noch aus der Feder von Christian Lindner sieht vor, dass dieser Wert auf 95.000 Euro erhöht wird. Der Gesetzentwurf wurde bislang in erster Lesung im Bundestag beraten. Diese wichtigen steuerlichen Entlastungen sollten noch in dieser Legislaturperiode kommen - ohne Abstriche und Tricksereien. Dafür muss die rot-grüne Minderheitsregierung den Weg frei machen.

Bei einer vollständigen Umstellung der gesamten Hamburger Taxiflotte auf Elektroantriebe gehen wir von einer Reduktion von etwa 25.000 Tonnen CO2 jährlich aus.