Im Gesetzentwurf für ein steuerliches Investitionssofortprogramm soll auch der Kauf von E-Autos gefördert werden (Firmenwagen). Wird dabei auch die Anschaffung von Gebrauchtwagen gefördert?
Die gesetzliche Formulierung bleibt unklar.
Die Passage im Gesetz lautet:
„(2a) Bei Elektrofahrzeugen nach § 9 Absatz 2 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes, die zum Anlagevermögen gehören und nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 angeschafft worden sind, können abweichend von Absatz 1 oder 2 als Absetzung für Abnutzung die folgenden Beträge in Prozent der Anschaffungskosten abgezogen werden:In der Begründung:
"Die Regelung umfasst ausschließlich neu angeschaffte, rein elektrisch betriebene Fahrzeuge"In der Begründung wird also die Formulierung "neu angeschafft" verwendet, im Gesetz nur "angeschafft". . Nun kann man darunter aus Firmensicht die Neuanschaffung eines Gebrauchtwagens verstehen, aber auch die Anschaffung eines E-Autos als Neuwagen. Wird "neu angeschafft" hier also im Sinne der Anschaffung eines Neuwagens verwendet oder aber als neue Anschaffung eines Wirtschaftsgutes, welches dann ein Neuwagen sein kann oder auch ein Gebrauchtwagen? Bitte um Klarstellung!