Die von Friedrich Merz mehrfach genannte Zahl von durchschnittlich 14,5 Krankheitstagen pro Jahr bezieht sich nach der öffentlich nachvollziehbaren Datenlage sehr wahrscheinlich nicht auf eine eigenständige Beamtenstatistik, sondern auf allgemeine Auswertungen zu Beschäftigten beziehungsweise Arbeitnehmern. Dabei ist die methodische Grundlage entscheidend.
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Die Unterschiede zwischen der Versorgung von Beamtinnen und Beamten sowie Angestellten sind historisch gewachsen und beruhen auf unterschiedlichen Systemlogiken.
Die entsprechende Auszahlung ist im LBV NRW bereits in Vorbereitung.
Erst wenn dann der Deutsche Bundestag das Gesetz beschlossen hat und eine notwendige Rechtsverordnung erlassen wurde, kann die Ergänzungszahlung ausgezahlt werden. Zum Zeitplan dieses Gesetzes liegen mir leider keine Informationen vor.
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Die Kosten der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes werden aus Steuermitteln finanziert – dazu gehören die Beihilfe bei Beamtinnen und Beamten wie auch die Arbeitgeberbeiträge der gesetzlichen Krankenversicherung bei Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst.