Antwort 07.04.2026 von Dennis Rohde SPD
Bitte haben Sie Verständnis, dass ich zum aktuellen Zeitpunkt keine näheren Angaben zum weiteren Zeitplan geben kann.
Bitte haben Sie Verständnis, dass ich zum aktuellen Zeitpunkt keine näheren Angaben zum weiteren Zeitplan geben kann.


Kurz: eine Beurlaubung ist rechtmäßig und es enstehen dem Land keine Kosten.
Der Koalitionsvertrag der schwarz-roten Landesregierung in Hessen enthält ein eigenes Kapitel zur Tarifhoheit und Besoldung im öffentlichen Dienst. Danach soll das Beihilfewesen weiterentwickelt werden.
