Wichtig ist: Jede Grundgesetzänderung muss jedoch ausgewogen und durchdacht sein.
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Für uns als CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist klar, dass das Bundesverfassungsgericht als höchstes deutsches Gericht vor jedwedem verfassungsfeindlichen Eingriff geschützt werden muss.
Viele Regelungen rund um die Organisation des Gerichts und die Wahl der Richterinnen und Richter sind bisher nur im Bundesverfassungsgerichtsgesetz niedergeschrieben und können somit durch eine einfache Mehrheit geändert werden. Eine Aufnahme dieser Regelungen ins Grundgesetz würde also zunächst einen höheren Schutz durch das Erfordernis einer 2/3-Mehrheit bedeuten
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist für ergebnisoffene, vertrauliche und unaufgeregte Gespräche über einen besseren Schutz des Bundesverfassungsgerichts offen.
Jedoch sehen wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion aktuell keine zwingende Notwendigkeit, hierfür eine Grundgesetzänderung herbeizuführen. Änderungen des Grundgesetzes wollen sehr gut überlegt sein.
Ich sehe es genauso wie Sie, dass wir unser Verfassungsgericht vor extremistischen verfassungsfeindlichen Einflüssen schützen müssen.