Antwort 03.09.2025 von Ilse Aigner CSU
Das Thema ihrer Frage betrifft das Bayerische Landesamt für Steuern. Ich bitte Sie, Ihre Frage direkt an das Landesamt zu stellen.
Das Thema ihrer Frage betrifft das Bayerische Landesamt für Steuern. Ich bitte Sie, Ihre Frage direkt an das Landesamt zu stellen.
Sollten Verstöße gegen geltendes Recht vorliegen, werden diese im Rahmen der bestehenden Verfahren überprüft und können sowohl dienst- als auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Der schwarz-roten Regierungskoalition ist die Bekämpfung von Steuerhinterziehung ein wichtiges Anliegen.