
Für uns im Landtag Schleswig-Holstein ist klar geregelt, dass Abgeordnete keine öffentlichen Gelder für solche persönlichen Dienstleistungen verwenden dürfen. Diese Kosten sind privat zu tragen.
Für uns im Landtag Schleswig-Holstein ist klar geregelt, dass Abgeordnete keine öffentlichen Gelder für solche persönlichen Dienstleistungen verwenden dürfen. Diese Kosten sind privat zu tragen.
Unzufriedenheit mit Fehlverhalten Einzelner sollte aber nicht dazu führen, die demokratischen Institutionen insgesamt infrage zu stellen und antidemokratischen Kräften Vorschub zu leisten.
Die Ausgaben betreffen Ministerien, nicht Abgeordnete. Repräsentation ist teils nötig, muss aber im Rahmen bleiben – Verschwendung lehne ich ab.
Die vorgeschlagene Bezahlung von Klimaziel-Strafzahlungen aus dem KTF wurde bereits von verschiedenen Kolleg:innen sowohl aus SPD als auch aus CDU kritisiert. Ich schließe mich der Haltung an, dass das einer Zweckentfremdung gleichkäme.
Der Klima- und Transformationsfonds muss konsequent für Investitionen in den Klimaschutz und den nachhaltigen Umbau unserer Wirtschaft genutzt werden.