Persönlich halte ich das jüngst eingebrachte Änderungsgesetz dafür geeignet, die konkreten Anforderungen, die sich aus dem Urteil des Staatsgerichtshofes ergeben, zu erfüllen und dementsprechend einem verfassungsgemäßen Landeswahlgesetz auch Rechnung zu tragen
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Da der Staatsgerichtshof den Gesetzgeber verpflichtet hat, die Wahlkreiseinteilung bis zur nächsten Landtagswahl im Jahr 2027 zu überarbeiten, ist diese Gesetzesänderung nun erforderlich
Der Ältestenrat besteht neben mir aus 17 weiteren Abgeordneten aller im Landtag vertretenen Fraktionen und ist ein Koordinierungsorgan für die parlamentarische Arbeit.
Aus Ihrer Frage ist bspw. nicht ersichtlich, in welcher Situation jmd. gelogen haben soll?
Als Mitglied der Legislative kommentiere ich fachliche Entscheidungen der Justiz nicht. Dies ist für mich eine wertvolle Grundregel unserer Demokratie.
Wenn Sie weitere Fragen zu meiner bereits veröffentlichten Antwort haben, bitte ich Sie, sich aus den bereits genannten Gründen direkt an die Verwaltung des Bayerischen Landtags unter informationsstelle@bayern.landtag.de zu wenden