Antwort 03.02.2026 von Oliver Hildenbrand BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Für die Landtagswahl am 8. März 2026 gilt ein neues Wahlrecht.
Für die Landtagswahl am 8. März 2026 gilt ein neues Wahlrecht.
Das hätte ich auch angemahnt
Persönlich halte ich das jüngst eingebrachte Änderungsgesetz dafür geeignet, die konkreten Anforderungen, die sich aus dem Urteil des Staatsgerichtshofes ergeben, zu erfüllen und dementsprechend einem verfassungsgemäßen Landeswahlgesetz auch Rechnung zu tragen
Da der Staatsgerichtshof den Gesetzgeber verpflichtet hat, die Wahlkreiseinteilung bis zur nächsten Landtagswahl im Jahr 2027 zu überarbeiten, ist diese Gesetzesänderung nun erforderlich
Der Ältestenrat besteht neben mir aus 17 weiteren Abgeordneten aller im Landtag vertretenen Fraktionen und ist ein Koordinierungsorgan für die parlamentarische Arbeit.