Ich möchte klarstellen: Medizinisches Cannabis bei klar definierten Indikationen (z. B. chronische Schmerzen, Spastiken, Übelkeit bei Chemotherapie) unter ärztlicher Aufsicht unterstütze ich ausdrücklich. Diese Möglichkeit besteht bereits seit einigen Jahren – auch mit bayerischer Unterstützung.
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Dass die Hamas noch nicht verschwunden ist (und nach wie vor gibt es israelische Geiseln in deren Händen!) zeigt: Das Problem besteht weiter.
Ihre Bewertung der Lage im Gazastreifen mache ich mir ausdrücklich nicht zu eigen. Aus meiner Sicht ist es auch nicht zielführend, Israel vom europäischen Forschungsförderungsprogramm Horizon Europe auszuschließen, um Einfluss auf das militärische Vorgehen Israels im Gazastreifen zu gewinnen.
Wer sich bewusst und grundlos weigert, eine konkret angebotene, zumutbare Arbeit aufzunehmen und vorher (innerhalb des letzten Jahres) bereits gegen eine Pflicht zur Aufnahme einer Arbeit verstoßen oder sein Arbeitsverhältnis grundlos gekündigt hat, dem kann für die Dauer von bis zu zwei Monaten der Regelbedarf entzogen werden.