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Adis Ahmetović
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Frage von Thomas H. •

Sanktionen gegen die USA wegen ihrem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen Iran? Würden Sie Sanktionen befürworten und wenn ja welche?

Gebrochenes Völkerrecht ist undifferenziert zu verurteilen.

Bitte begründen Sie aus Ihrer Sicht die Verhängung bzw. Nichtverhängung von Sanktionen gegenüber den USA und gegenüber Russland.

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihre Frage.

Für mich ist klar: Das Völkerrecht gilt universell. Es darf keine doppelten Standards geben. Wenn ein militärischer Angriff völkerrechtswidrig ist, dann muss er auch als solcher benannt und verurteilt werden, unabhängig davon, von wem er ausgeht. Auch und gerade gegenüber Partnern darf beim Völkerrecht nicht mit zweierlei Maß gemessen werden. 

Zur Frage möglicher Sanktionen gilt für mich: Sanktionen sind kein symbolisches Instrument und kein Selbstzweck. Sie müssen politisch sinnvoll, rechtlich tragfähig und international durchsetzbar sein. Entscheidend ist, ob sie geeignet sind, zur Einhaltung des Völkerrechts beizutragen, weitere Eskalation zu verhindern und ziviles Leid zu verringern.

Im Falle Russlands bestand und besteht für Sanktionen eine breite internationale und insbesondere europäische Grundlage. Im Falle der USA ist die Lage politisch deutlich komplexer. Ob Sanktionen hier das geeignete und wirksame Mittel wären, ist zu bezweifeln. Aufgrund der engen politischen, wirtschaftlichen und sicherheitspolitischen Verflechtungen wären solche Maßnahmen kaum durchsetzbar und würden die Gefahr bergen, die internationale Lage weiter zu destabilisieren, ohne zu einer Lösung beizutragen. Deshalb halte ich es im Umgang mit den USA derzeit für vorrangig, auf klare politische Verurteilung, diplomatischen Druck, internationale rechtliche Prüfung und eine Rückkehr zur Diplomatie zu setzen.

In Sachen Grönland hat allein die Ankündigung der europäischen Staatschefs und Staatschefinnen die „Wirtschafts-Bazooka“ zu ziehen, wenn die territoriale Integrität und Souveränität Grönlands untergraben werden sollte, zum Einlenken von Trump geführt. Solche Instrumente können nicht zu häufig genutzt werden. Sie müssen gut durchdacht und dosiert werden – jedes Mal aufs Neue. 

Dennoch ist für mich klar: Völkerrechtsbrüche durch die USA und Israel ebenso wie die Verbrechen des Iran dürfen nicht folgenlos bleiben. Sie müssen unabhängig vom jeweiligen Akteur benannt, international untersucht und ggf. strafrechtlich verfolgt werden. 

Für Deutschland bedeutet das aus meiner Sicht weiterhin: keine Beteiligung an völkerrechtswidrigen Kriegen, keine Unterstützung weiterer Eskalation und stattdessen voller Einsatz für Deeskalation, humanitären Schutz und diplomatische Lösungen.

Mit freundlichen Grüßen
Adis Ahmetović, MdB

 

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