Antwort 01.10.2021 von Yasmin Fahimi SPD
Für naturheilkundliche Verfahren gibt es einen Nachweis über ihren Nutzen, weshalb sie sich, wo sinnvoll und notwendig, im Pflichtleistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung befinden.
Für naturheilkundliche Verfahren gibt es einen Nachweis über ihren Nutzen, weshalb sie sich, wo sinnvoll und notwendig, im Pflichtleistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung befinden.

Ich möchte, dass die Homöopathie weiterhin frei zugänglich bleibt und jeder Mensch die freie Entscheidung hat, welcher Behandlungsmethodik er sich anvertrauen möchte.
Ob jemand in Krankheitsfällen homöopathische Mittel verwendet, muss jede Person selbst entscheiden. Ich selbst verwende keine.