Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Grundvoraussetzung im Bereich Alkohol ist das Vorliegen einer ausreichenden Änderung des Alkoholtrinkverhaltens oder gar ein dauerhafter Alkoholverzicht. D. h. die vollzogene Änderung im Umgang mit Alkohol muss stabil und motivational gefestigt sein.
Bei der MPU ist der Nachweis der Abstinenz häufig nicht zu vermeiden. Grund dafür ist, unter anderem, dass eine Suchtproblematik vermutet werden kann. Die Fahrerlaubnisbehörde hat daher ein besonderes Interesse an der Klärung dieses Sachverhalts.
Dies kann ein Abstinenznachweis alleine nicht leisten.