Antwort 26.11.2024 von Corinna Rüffer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich werde dem Gruppenantrag zur Initiative zur Neuregelung von § 218 StGB zustimmen.
Ich werde dem Gruppenantrag zur Initiative zur Neuregelung von § 218 StGB zustimmen.
Es ist mir außerdem wichtig zu betonen, dass der Schutz des ungeborenen Lebens nicht durch Strafandrohungen erreicht werden kann.
Ich teile die Auffassung, dass das Strafgesetzbuch der falsche Platz ist, um die straffreie Regelung zum Schwangerschaftsabbruch zu behandeln.
Nein, ich unterstütze den Gesetzentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs nicht.