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Oliver Vogt
CDU
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Frage von Christiane B. •

Unterstützen Sie den Gesetzentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs?

Sehr geehrte Herr Vogt,

es wird Zeit für die Reform gar Abschaffung des Paragraph 218. Schon jetzt kommt es zur Unterversorgung in einigen Regionen Deutschlands. Die Strafbarkeit schreckt Ärzt:innen zunehmend ab (ich bin selbst Ärztin in Weiterbildung). Es sollte keine Frage des Geldes sein, einen Abbruch durchzuführen, dieser sollte von der Krankenkasse übernommen werden und zwar bei jede: . Jede: Person kann ungewollt schwanger werden und es sollte keine Frage des Geldes sei einen Abbruch vorzunehmen. Deutschland ist wegen § 218 wiederholt vom UN-Frauenrechtsausschuss gerügt worden, insbesondere für die Kriminalisierung, die

fehlende Kostenübernahme, die Beratungspflicht und die verpflichtende Wartefrist vor

dem Schwangerschaftsabbruch.

Bitte stimme sie für den Gesetzesentwurf. Weitere Informationen finden sie unter https://abtreibung-legalisieren.de/ oder https://doctorsforchoice.de/ .

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
CDU

Nein, ich unterstütze den Gesetzentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs nicht.

Die derzeitigen gesetzlichen Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch sind das Ergebnis jahrzehntelanger gesellschaftlicher Diskussionen über einen verantwortlichen Umgang mit dem ungeborenen Leben sowie möglichen Konfliktsituationen, denen ungewollt schwangere Frauen ausgesetzt sein können. Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach den von der Verfassung vorgegebenen Korridor präzisiert. Die Vorschläge der „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“ zum Schwangerschaftsabbruch sind unausgewogen und vernachlässigen den Lebensschutz in unzulässiger Weise.

Als CDU/CSU-Bundestagsfraktion setzen uns dafür ein, dass auch künftig Lebensschutz und Selbstbestimmung gleichermaßen berücksichtigt werden. Eine Schwächung des Schutzes des ungeborenen Lebens lehnen wir ab. Embryonen und Föten kommt Menschenwürde zu. Sie genießen den grundgesetzlich verankerten Lebensschutz von Beginn an. In der embryonalen und fötalen Entwicklung des Menschen gibt es wohl biologisch identifizierbare Entwicklungsschritte; aus ihnen allein lässt sich jedoch keine Abstufung der Schutzwürdigkeit ableiten.

Die Situation ungewollt schwangerer Frauen wird bei der derzeitigen Gesetzeslage maßgeblich und angemessen berücksichtigt. Ein straffreier Schwangerschaftsabbruch ist möglich. Eine „Kriminalisierung“ von Frauen, die sich für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden, gibt es nicht: Die Erfahrung der letzten Jahrzehnte zeigt, dass es in Deutschland, wie es auch vom Gesetz intendiert ist, tatsächlich keine strafrechtlichen Konsequenzen gibt – weder für betroffene Frauen noch für Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen. 

Mit Blick auf den Lebensschutz halten wir die verpflichtende Beratung für notwendig und angemessen. Sie ist ein wichtiger Ansatzpunkt, um den Lebensschutzaspekt in einer Schwangerschaftskonfliktsituation in angemessener Weise zu stärken. Die Beratung findet ergebnisoffen und nicht bevormundend statt, so dass das Selbstbestimmungsrecht betroffener Frau nicht eingeschränkt wird. Die Entscheidung für oder gegen die Fortsetzung einer Schwangerschaft liegt letztendlich allein bei den betroffenen Frauen. Und genau deshalb ist die von §§ 218 ff. StGB garantierte Beratungspflicht so wichtig. Denn sie stellt das einzige Schutzelement für das ungeborene Leben dar. 

Die Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch müssen nach unserer Auffassung im Strafgesetzbuch bleiben, da dadurch die grundsätzliche Bedeutung des Schutzes von ungeborenem menschlichem Leben betont wird. Es geht dabei nicht um eine Schmälerung des Selbstbestimmungsrechts, sondern um eine angemessene Berücksichtigung des Lebensschutzes. Wenn wir unser Abtreibungsrecht zu Lasten einer Grundrechtsposition verändern, dann wird der aktuelle Kompromiss aufgelöst. Die Debatte um Schwangerschaftsabbrüche würde neu entfacht und es droht eine gesellschaftliche Unruhe, die ein enormes Spaltungspotential hat. Aggressive Protestformen sowohl von Abtreibungsgegnern als auch von Legalisierungsbefürwortern helfen der Debatte nicht und belasten am Ende vor allem die betroffenen Frauen. 

Gleichwohl ist klar, dass eine Androhung von Strafe allein, kein adäquates Mittel ist, um den Lebensschutz Ungeborener zu sichern und Konfliktsituationen für ungewollt schwangere Frauen zu lösen. Es muss sichergestellt bleiben, dass – mit Blick auf die Gesundheit betroffener Frauen – die medizinische Versorgung flächendeckend und auf dem aktuellen Stand der Wissenschaft ausgebaut wird. Schließlich setzen wir uns dafür ein, dass die sozialen Rahmenbedingungen weiter verbessert werden, so dass Konfliktsituationen vermieden und ungewollt Schwangere dabei unterstützt werden, die Schwangerschaft fortzusetzen. Dies schließt insbesondere auch Hilfe und Unterstützung nach der Geburt ein. 

Der Schwangerschaftsabbruch sollte auch künftig gesondert von der Fortpflanzungsmedizin geregelt werden, weil hier das Lebensrecht des Kindes und das Selbstbestimmungsrecht der Frau in einem besonders sensiblen Spannungsverhältnis stehen

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