Ingrid Nestle sitzend vor einer grünen Hecke in einem orangefarbenen Blazer
Ingrid Nestle
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Silke D. •

Selbstbestimmungsrecht der Frau Werden Sie aktuell für die Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs und die Strafffreiheit stimmen und gegen den Paragraphen 218?

Sie haben die Möglichkeit, Geschichte zu schreiben. Nutzen Sie sie! Im Bundestag wurde am 14. November 2024 ein interfraktioneller Gesetzentwurf zur Regelung des Schwangerschaftsabbruchs eingebracht, der noch in dieser Legislaturperiode abgestimmt werden soll. Diese Regelung des Schwangerschaftsabbruchs ist richtig, wichtig und überfällig. Stimmen Sie dafür! Wer nicht schwanger werden will, sollte verhüten können. Wer schwanger wird, sollte sich gut unterstützt für Elternschaft entscheiden können. Wer ungewollt schwanger ist, braucht auch Unterstützung – ein professionelles Beratungsangebot, evidenzbasierte Informationen und eine umfassende Gesundheitsversorgung. Hier geht es um ungewollt Schwangere überall in Deutschland, die ihre Entscheidung getroffen haben, kein Kind, noch kein Kind oder kein weiteres Kind bekommen zu wollen. Um ihnen zu helfen, ist dieses Gesetz dringend notwendig: Der frühe Abbruch wird rechtmäßig Das schützt das Leben und die Gesundheit von ungewollt Schwangeren

Ingrid Nestle sitzend vor einer grünen Hecke in einem orangefarbenen Blazer
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau D.,

Ich teile die Auffassung, dass das Strafgesetzbuch der falsche Platz ist, um die straffreie Regelung zum Schwangerschaftsabbruch zu behandeln. Zudem kann  die Platzierung im Strafgesetzbuch eine Diskriminierung von Frauen in Not mit sich bringen. Insofern unterstütze ich, dass nach dem vorliegenden Antrag künftig nicht mehr das Strafgesetzbuch Ort der entsprechenden Regelungen sein soll.

Etwas kritischer sehe ich, dass nach dem Antrag die dreitägige Frist nach der Beratung und vor dem nicht rückgängig zu machenden Eingriff der Abtreibung wegfallen soll. Eine Entscheidung für und gegen eine Abtreibung beeinflusst nicht selten das gesamte weitere Leben einer Frau. Frauen brauchen in solch einer höchstpersönlichen Situation Unterstützung und objektive Informationen für eine fundierte Entscheidung, ob sie einen Abbruch vornehmen lassen oder das Kind austragen wollen. Insofern sind auch Regelungen für einen guten Zugang zu Informationen sehr wichtig. Neben der Entscheidung zur Erziehung in eigener Obhut ist auch die Freigabe zur Adoption eine weitere Möglichkeit, sich für das Kind zu entscheiden.

Sehr wichtig finde ich die Teile des Antrags, die dafür sorgen sollen, dass schwangere Frauen die notwendige Unterstützung erhalten, auch unter schwierigen Umständen ihr Kind zu bekommen. 

Mit besten Grüßen

Ingrid Nestle

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