
 Antwort 20.09.2023 von Ulrike Bahr   SPD
Die Inflationsausgleichsprämie wird ausschließlich von den Arbeitgeber:innen bezahlt. Die Rente orientiert sich an der Entwicklung der Gehälter und Löhne.

Die Inflationsausgleichsprämie wird ausschließlich von den Arbeitgeber:innen bezahlt. Die Rente orientiert sich an der Entwicklung der Gehälter und Löhne.

Seniorenpolitik ist so unterschiedlichen wie die Menschen selbst. Wir wollen selbstbestimmte Teilhabe am öffentlichen Leben im Alter ermöglichen.

Die Sonderzahlungen im Rahmen der Inflationsausgleichsprämien werden jedoch genau wie die Tariferhöhungen auf die bundesweite Lohnentwicklung angerechnet.

Für die Rente und Altersvorsorge ist in Deutschland das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zuständig. Hier werden die Rahmenbedingungen für eine solide Alterssicherung für alle Bürgerinnen und Bürger geschaffen.


Lebenshaltungskosten senken