Antwort 05.12.2024 von Yvonne Gebauer FDP
Die heutige Regelung des Paragrafen 218 StGB halte ich für angemessen, weil sie den Bedürfnissen der betroffenen Frauen Rechnung trägt.
Die heutige Regelung des Paragrafen 218 StGB halte ich für angemessen, weil sie den Bedürfnissen der betroffenen Frauen Rechnung trägt.
Zu § 218 bin ich der Ansicht, dass er abgeschafft gehört. Eine Frau hat faktisch die Selbstbestimmung über ihren Körper und ich halte nichts von einer rechtlichen Einschränkung bis hin zur Bestrafung.
Ich bin aber dafür, dass Schwangerschaftsabbrüche künftig außerhalb des Strafrechts geregelt werden sollten.
Um jedoch den notwendigen gesellschaftlichen Diskurs zu ermöglichen, halte ich eine geregelte und ausführliche Debatte nach den nächsten Bundestagswahlen in der kommenden Legislaturperiode für sinnvoll.
Sehr geehrte Frau B.