Richtig ist, dass ab 2024 möglichst jede neu einzubauende Heizung zu 65 Prozent mit EE betrieben werden soll. Der Entwurf sieht nach jetzigem Stand ab 2024 aber weder das Verbot noch das Herausreißen bestehender Gas- und Ölheizungen vor.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 25.04.2023 von Zanda Martens SPD
Antwort 04.05.2023 von Marie-Agnes Strack-Zimmermann FDP
da Ihre Frage nicht in meinen thematischen Zuständigkeitsbereich fällt, möchte ich Sie höflich bitten, sich damit an die Kolleginnen und Kollegen meiner Fraktion zu wenden, in deren thematischen Zuständigkeitsbereich sie fällt.
Antwort 24.04.2023 von Katharina Dröge BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Bestandsgebäude: Anschluss an Wärmenetz, Stromheizung (gut gedämmte Gebäude), Biomasseheizung, Hybridheizung oder Gasheizung, die nachweislich Erneuerbare nutzt
Antwort ausstehend von Frank Lortz CDU
Antwort 18.07.2023 von Robert Habeck BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Das Gesetz der Strompreisbremse für Heizstrom ist am 23.06.2023 in dritter Lesung im Bundestag verabschiedet worden. Das Gesetz tritt in Kraft, sobald es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht ist.
Antwort 26.06.2023 von Andreas Mehltretter SPD
Wir müssen klimafreundliche Heizungen massiv fördern, das ist meiner Fraktion und mir klar.