Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

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Portrait von Arndt Klocke
Antwort 27.03.2020 von Arndt Klocke BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Die Einladung von Sachverständigen erfolgt durch den Präsidenten des Landtags nach Benennung durch die Fraktionen. 

Portrait von Elisabeth Müller-Witt
Antwort 10.03.2020 von Elisabeth Müller-Witt SPD

Bezüglich der Anhörung zur Vorlage 17/2392 hatten die Fraktionen in der Sitzung des Hauptausschusses vom 7.6.2018 sich einvernehmlich darauf geeinigt, dass ein/e Sachverständige/r pro Fraktion benannt werden soll.

Es liegt in der Verantwortung der einzelnen Fraktionen ihre/n Sachverständige/n zu benennen.

Portrait von Carina Gödecke
Antwort 11.03.2020 von Carina Gödecke SPD

Es liegt in der Verantwortung der einzelnen Fraktionen ihre/n Sachverständige/n zu benennen. Vor der Anhörung wird dann lediglich das Tableau der Sachverständigen den Ausschussmitgliedern übermittelt. Welche Fraktion welchen Sachverständigen benannt hat, ist dem Tableau nicht zu entnehmen.

Portrait von Thorsten Schick
Antwort 30.06.2020 von Thorsten Schick CDU

(...) Mit einer Abschaffung der Straßenausbaubeiträge würden Grundstückseigentümer keinen Beitrag mehr für die Infrastruktureinrichtung „Öffentliche Straßen“ leisten. Als Grundstückseigentümer empfinde ich die Erhebung von Straußenausbaubeiträgen daher als angemessen. (...)

Jürgen Berghahn, vor rotem Hintergrund
Antwort 31.07.2021 von Jürgen Berghahn SPD

Ich habe immer gesagt, dass wir wohl Gesetzesänderungen benötigen um dem notwendigen Schutz von Kindern gerecht werden können.