
Auch wenn die Ankündigung noch Spielraum für Verbesserungen lässt, sind wir froh, dass die gerechtfertigte Angleichung vorgenommen werden soll und sehen dies als Erfolg unserer hartnäckigen Arbeit.
Auch wenn die Ankündigung noch Spielraum für Verbesserungen lässt, sind wir froh, dass die gerechtfertigte Angleichung vorgenommen werden soll und sehen dies als Erfolg unserer hartnäckigen Arbeit.
vielen Dank für Anfrage vom 7. Juli, mit der Sie sich danach erkundigen, wann Bayern eine mit dem österreichischen Bundesgesetz „Immissionsschutzgesetz-Luft“ (IG-L) vergleichbare Regelung, und damit u. a. die Möglichkeit von variablen Tempolimits auf Teilabschnitten von Autobahnen, bekommt.
Der öffentliche Personennahverkehr liegt alleine in der Zuständigkeit des Landkreises.
Eine Auflistung der im Landkreis Freising vorhandenen Schutzräume können Sie über das örtliche Landratsamt Freising erhalten.
Im Landkreis gibt es aktuell keine öffentlichen Schutzräume. Das wurde Ihnen seitens des LRAs schon mitgeteilt, daher bin ich über die Anfrage etwas verwundert.