
 Antwort 13.09.2021 von Ralph Brinkhaus   CDU
bei dem Anfang September verabschiedeten Änderungen zum Infektionsschutzgesetz haben wir beschlossen, dass eine Auskunftspflicht zum Corona-Impfstatus gegenüber Arbeitgebern in bestimmten Berufen gilt

bei dem Anfang September verabschiedeten Änderungen zum Infektionsschutzgesetz haben wir beschlossen, dass eine Auskunftspflicht zum Corona-Impfstatus gegenüber Arbeitgebern in bestimmten Berufen gilt

Ich bin strikt gegen eine Entlassung der Betroffenen. Die Frage ist, ob man eine Testpflicht einführt.

Wir haben zu Recht keine allgemeine Impfpflicht in Deutschland. Wir müssen die Menschen, die sich noch nicht haben impfen lassen, mit Argumenten überzeugen, nicht mit Druck oder Drohungen.

Deshalb ist eine hohe Impfquote in diesen Berufsgruppen wichtig.
NEIN

Wir sind der Überzeugung, dass eine Impfpflicht kontraproduktiv wäre und das Vertrauen der Menschen in den Impfstoff beschädigen würde.