Frage von Tamara K. • 03.04.2023

Antwort ausstehend von Marianne Burkert-Eulitz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
auch wir empfinden die Ergebnisse, die diese Regelung in der Praxis mit sich bringt, als ungerecht.
Am 31. Mai 2023 hat das Bundesministerium der Justiz dazu einen Gesetzentwurf veröffentlicht, der einige punktuelle Veränderungen im Wohnungseigentumsrecht vorsieht.
Die Eigentümergemeinschaft halte ich für den richtigen Klagegegner. Die Novelle wird evaluiert werden.
Die Träger der Einrichtungen oder deren Leiter dürfen das nicht verbieten oder einschränken. Wenn Plätze frei sind, müssen sie einen Wechsel möglich machen.