Antwort 09.02.2021 von Nicole Bauer FDP
(...) im Zuge des aktuellen Corona-Lockdowns gilt grundsätzlich: Die Öffnung von Ladengeschäften mit Kundenverkehr ist untersagt. (...)
(...) im Zuge des aktuellen Corona-Lockdowns gilt grundsätzlich: Die Öffnung von Ladengeschäften mit Kundenverkehr ist untersagt. (...)
(...) Ihre Frage richtet sich jedoch thematisch an das Bundesgesundheitsministerium. (...)
(...) Eine zusätzliche Ehrenerklärung würde jedoch keinen bedeutenden Vorteil bringen, da eine solche Erklärung auch rechtlich keine weitere Wirkung haben würde. (...)
Grundsätzlich mussten die Bundesregierung und die Landesregierungen während der COVID19-Pandemie zahlreiche Entscheidungen treffen und Maßnahmen einleiten, die zum Teil sehr schmerzhaft waren und sich in Einzelfällen auch als falsch erwiesen.