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(...) Solche Tätigkeiten sind grundsätzlich zulässig. Im Übrigen: Das Mandat ist eine Tätigkeit auf Zeit und auch für die Zeit „danach“ muss man einen Beruf haben bzw. in seinen alten Beruf zurückkehren. (...)
(...) Die genauen Details zur Nebentätigkeit des Abgeordneten Amthor werden momentan von der Bundestagsverwaltung geprüft. Dabei muss geklärt werden, ob und inwieweit er gegen das Abgeordnetengesetz verstoßen hat. (...)
(...) In jedem Fall führt der Fall zu mehr Sensibilität mit dem Thema Lobbyismus und das ist gut so. (...)