Antwort 23.04.2021 von Rita Schwarzelühr-Sutter SPD
(...) Mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes wird nicht unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung (...)
(...) Mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes wird nicht unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung (...)
(...) Ausgangsbeschränkungen wurden in einer Phase verhängt, in der die dritte Welle der Corona-Pandemie noch immer ungebrochen war. (...)
(...) Die rechtliche Einschätzung von Herrn Gnisa, die Änderung des Infektionsschutzgesetzes abzulehnen, da es den Bundestag bei der Verabschiedung von Gesetzen ausklammert, teile ich wie auch die AfD-Bundestagsfraktion. (...)
(...) Die Fraktion DIE LINKE hat das neue Infektionsschutzgesetz abgelehnt - so wie bereits in der Vergangenheit. (...)
Sehr geehrter Herr Fink,
herzlichen Dank für Ihre Frage.
(...) Wo immer es verantwortbar ist, müssen Schulen geöffnet bleiben (...)